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Wirkstoffverabreichung beim Schwein über das Trinkwasser
Dr.
Wolfgang Schafzahl,
Fachtierarzt f. Ernährung und Diätetik
Fachtierarzt f. Schweine
Unter
den peroralen Verabreichungsformen (über den Mund) von Wirkstoffen
stellt die Beimengung zum Trinkwasser neben der direkten Eingabe
(Tabletten, Paste, ..) und dem Vermischen mit dem Futter eine gute
aber technisch meist anspruchsvolle Möglichkeit dar. Dabei
versteht man die Verabreichung über die Tränkeeinrichtung,
wobei keine zusätzliche Wasserversorgung mit reinem Trinkwasser
angeboten wird. Die Vermischung eines Wirkstoffes mit einem Flüssigfutter
ist keine Trinkwassermedikation in diesem Sinne, da nach bestehendem
Tierschutzrecht eine zusätzliche Tränkeeinrichtung vorhanden
sein muss.
Grundvorausetzung für die Trinkwassermedikation ist eine bedarfsgerechte
Wasserversorgung der Schweine, die neben den hygienischen (Staub,
Keime,..) und geschmacklichen auch die chemischen (Härte, pH-Wert
zwischen 5,8-7, Eisen < 5mg/l, ...) Anforderungen erfüllt,
um eine negative Beeinträchtigung der Wasseraufnahme der Schweine
oder ungünstige chemische Wechselwirkungen mit dem Wirkstoff
auszuschließen.
Das Wasser in Kanistern, Vorlaufgefäßen und Leitungen
muss vor Lichteinwirkung geschützt werden, um die Algenbildung
zu vermeiden. Dabei ist auch zu achten, dass die Vorlaufgefäße
und das Leitungssystem gut zu reinigen sind.
| Einer
Wirkstoffverabreichung über das Trinkwasser ist vor allen
in folgenden drei Fällen der Vorzug zu geben: |
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Notwendigkeit
eines raschen therapeutischen Einsatzes von Arzneimittel |
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stoßweise
Verabreichung von Wirkstoffen (Vitamine, ..) |
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Einsatz
nicht futtermischbarer Zusätze (z.B. flüssige Futtersäuren,..) |
Nicht
selten sind zum Zeitpunkt des Auftretens eines akuten Krankheitsgeschehens
die Fütterungseinrichtungen, wie Rohrbahnen, Automaten und
Mischanlagen noch mit unmedikiertem Futter gefüllt und es würde
einen beträchtlichen Mehraufwand und eine wesentliche Therapieverzögerung
verursachen die Fütterungsanlage zu entleeren, um das Arzneifuttermittel
den Tieren verabreichen zu können. In einem solchen Fall kann
über das Tränkesystem sehr rasch und effizient ein Arzneimittel
den Tieren verabreicht werden. Gerade bei der Behandlung von Durchfällen
durch E. coli-infektionen in der Ferkelaufzucht ist die Trinkwassermedikation
der schnellste und beste Weg Antibiotika und Elektrolytlösungen
den Ferkeln zu verabreichen. Ein weiteres vernünftiges Einsatzgebiet
ist die stoßweise Verabreichung von Vitaminen (Vit. E bei
Maulbeerherzkrankheit, ..) oder Arzneimitteln (Dysenteriemetaphylaxe,..)
an bestimmte Altergruppen oder einzelne Buchten, weil damit die
Gefahr der Verschleppung über die Fütterungseinrichtung
und die Gefahr von Rückständen wesentlich geringer ist.
Auch die Verabreichung von organischen Säuremischungen in flüssiger
Form (z.B. Forticoat NLÒ ,..) über das Trinkwasser zur
Durchfallvorbeuge und Appetitsteigerung hat sich sehr gut bewährt.
In diesem Zusammenhang muss besonders davor gewarnt werden, Säuren
einzusetzen, die keine Zulassung zur Trinkwasserverabreichung im
Sinne des Futtermittelgesetzes haben. Solche Produkte (Ameisen-,
Propionsäure, ..) sind oft nur als Futterkonservierungsstoffe
zugelassen und können vor allem bei Absetzferkeln aufgrund
ihrer stark reizenden Wirkung im Magen und in der Speiseröhre
zu erhöhter Unruhe mit schwerem Kannibalismus (Schwanz, Ohren,
Flanken, ..) führen. Beim Einsatz dieser stark korrosiven Säuren
über das Trinkwassersystem hat das Tier in Ermangelung reinen
Wassers keine Möglichkeiten der ätzenden Wirkung im Verdauungstrakt
zu entgehen.
| Für
den Einsatz über das Trinkwasser kommen zwei Präparategruppen
in Frage: |
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Arzneimittel
(Elektrolyte, Antibiotika, Vitamine,...) |
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Futtermittel
(Futtersäuren, Mikroorganismen und Enzyme,...) |
Neben
der Verwendung von zugelassenen Arzneimitteln aufgrund einer tierärztlichen
Verschreibung, darf der Landwirt seit der Novellierung des Futtermittelgesetzes
im Jahr 1999 auch als Futterzusatzstoffe zugelassene Mikroorganismen
und Enzyme selbst über das Trinkwasser einsetzen. Gerade nach
einer negativen Beeinträchtigung der Darmflora nach längeren
antibiotischen Therapien wird die natürliche Bakterienflora
durch Milchsäurebakterien (z.B. Florivit® LBC P35, ...)
rasch wiederhergestellt. Untersuchungen zeigen, dass dadurch der
Anteil der Laktobacillen um ein 10-faches ansteigt und die Colikeime
um ein 15-faches reduziert werden.
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Gesetzliche
Anforderungen:
Arzneimittel
Es dürfen bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen
auschließlich Arzneimittel angewendet werden, die bei
dieser Tierart zugelassen sind. Im Falle einer Trinkwassermedikation
braucht das Arzneimittel eine Zulassung für den Einsatz
über das Trinkwasser.
Sollte für eine bestimmte Anwendung kein für diese
Tierart zugelassenes Arzneimittel in Österreich verfügbar
sein, so kann auf Anforderung eines Tierarztes im Wege eines
Sonderimportes gem. dem Arzneiwareneinfuhrgesetz von der Veterinärverwaltung
im Bundeskanzleramt die Bewilligung für die Einfuhr eines
solchen Medikamentes aus dem Ausland erteilt werden (Antragstellung
durch pharmazeutische Firma oder öffentliche Apotheke).
Wirkstoffe, die zum Einsatz bei lebensmittelliefernden Tieren
bestimmt sind, unterliegen in der EU einer besonderen arzneimittelrechtlichen
Reglementierung. Eine Markterlaubnis erhalten Stoffe mit pharmakologischer
Wirksamkeit nur, wenn sie äußerst strigenten Kriterien
hinsichtlich ihrer pharmazeutischen Qualität, klinischen
Wirksamkeit und Unbedenklichkeit (Zieltierverträglichkeit,
Anwendersicherheit für Tierarzt oder Landwirt, Umweltverträglichkeit,
Rückstandssicherheit) genügen. Eine Liste aller
Substanzen, die an lebensmittelliefernden Tieren angewendet
werden dürfen, finden Sie im Internet unter http:\\www.bminfv.gv.at.
Die Anwendung von Stoffen, die nicht in dieser Liste enthalten
sind, ist ausnahmslos untersagt.
Dieses System hat in letzter Zeit zum Verlust einiger Veterinärpharmazeutika
geführt. Nach § 15 (6) des Lebensmittelgesetzes
1975 ist der behandelnde Tierarzt verpflichtet, bei jeder
Verschreibung von rückstandsverursachenden Arzneimitteln
an lebensmittelliefernde Tiere den Tierhaltern die Frist mitzuteilen,
während der mit bedenklichen Rückständen zu
rechnen ist. Für die Festsetzung der Wartezeiten wird
ein EU-einheitliches Berechnungsverfahren angewendet. In Abhängigkeit
von den verschiedenen Formulierungen und Anwendungsbedingungen
(per Injektion, über Futter, über Wasser, ...) in
verschiedenen Arzneispezialitäten können unterschiedlich
lange Wartezeiten für ein und denselben Wirkstoff festgesetzt
werden.
Futtermittel
Alle Futtermittel (pflanzliche oder tierische Erzeugnisse
im natürlichen Zustand) oder Zusatzstoffe bedürfen
eine Zulassung gem. dem Futtermittelgesetz.
Somit sind alle Stoffe, die an lebensmittelliefernde Tiere
über das Futter oder das Trinkwasser verabreicht werden
dürfen, einerseits im Arzneimittelrecht oder andererseits
im Futtermittelrecht taxativ erfasst.
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An
alle über das Trinkwasser zum Einsatz kommenden Mittel werden
hohe Anforderungen, sowohl hinsichtlich der therapeutischen Breite,
als auch der Löslichkeit gestellt. Es ist dabei zu bedenken,
dass die Wasseraufnahme der Tiere nicht nur vom Alter und Gesundheitsstatus
(Futter- und Wasseraufnahme gehen im gleichen Maße zurück),
sondern auch von der Stalltemperatur (mind. 2-fache Wasseraufnahme
bei 30°C) abhängig ist. Dabei kann es vorkommen, daß
einzelne Tiere, die in der Genesung weiter fortgeschritten sind,
durch eine verbesserte Wasseraufnahme auch mehr Wirkstoff, als es
ihrem Körpergewicht entspräche, aufnehmen könnten.
Dies erfordert Wirkstoffe, die auch bei mehrfacher Überdosierung,
keine toxischen Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen mit Futterbestandteilen
zur Folge haben. Um eine möglichst genaue und verstopfungsfreie
Dosierung mittels Proportionaldosierer (Medikator) über das
Trinkwasser sicherzustellen, ist es notwendig, dass die verwendeten
Präparate, bereits in der Stammlösung (oft 100-fach höher
konzentriert) vollständig in Lösung gehen. Nur die totale
Löslichkeit aller Komponenten des Präparates, das meist
aus dem Wirkstoff und einer Trägersubstanz besteht, sichert
die vorgeschriebene Konzentration des Wirkstoffes an der Tränkestelle
und damit den Behandlungserfolg. Aus diesem Grund ist der Einsatz,
von mittels Rührwerk stabil gehaltenen Suspensionen abzulehnen,
weil dadurch nicht nur die Dosierungsgenauigkeit leidet, sondern
auch die Gefahr von Ablagerungen in den Leitungen besteht. Zu völlig
falschen Dosierungen führt auch die Vorgehensweise, den Bodensatz
einer übersättigten Stammlösung durch mehrmaliges
Verdünnen und Aufrühren zu lösen und über den
Medikator beizudosieren.
Abhängig von der Art der Wasserversorgung, über mit der
Hand nachfüllbare Tränkeschalen (nur in Einzelbuchten),
Niederdrucktränken mit Vorlaufbehälter oder über
Nippel- oder Beckentränken, die an ein normales Wasserleitungssystem
angeschlossen sind, ist auch die Einspeisung des Wirkstoffes unterschiedlich.
Bei Tränkeschalen oder geschlossenen Systemen mit Vorlaufbehälter
wird das Trinkwasser mit dem löslichen Wirkstoff in seiner
Endkonzentration vermischt angeboten. Anders verhält es sich
bei der Zudosierung des Wirksubstanz mittels eines Proportionaldosierers
(Medikator). Ein Medikator ist ein stromunabhängiges Gerät,
welches einfach über einen By-Pass in die Trinkwasserleitung
eingebaut wird und entsprechend dem Wasserdurchsatz die Wirkstoffstammlösung
aus einem Behälter ansaugt. Der Prozentsatz der Zudosierung
kann eingestellt werden, das Gemisch wird im Dosierer mit dem Antriebswasser
homogenisiert und in die Wasserleitung befördert. Wegen seiner
auch bei Druckschwankungen hohen Dosiergenauigkeit, seiner einfachen
Bedienbarkeit und der niedrigen Anschaffungs- und Einbaukosten ist
diesem System in der Trinkwassermedikation der Vorzug zu geben.
Ein weiterer Vorteil liegt sicherlich auch in der einwandfreien
Hygiene und der fast völligen Wartungsfreiheit. Ein Rückfluss
von Wirkstoffen in die Trinkwasseranlage muss mittels eines sogfältig
gewarteten Rückschlagventils vor dem Dosierer verhindert werden.
Eine eingebaute Wasseruhr gibt uns Auskunft über den Wasserverbrauch
der zu behandelnden Tiergruppe.
Es befinden sich auch technisch erweiterte Systeme am Markt, bei
welchen der Proportionaldosierer mit einem Mischbehälter und
einem Rührwerk zur Verhinderung des Absetzens schlecht löslicher
Präparate kombiniert ist. Damit kann wohl das Absetzen im Stammlösungsbehälter
verhindert werden, aber nicht in der Leitung, deshalb dürfen
sinnvollerweise nur vollständig lösliche Präparate
zum Einsatz kommen.
Eine weitere Möglichkeit stellt die Zuführung aus einem
Vorlaufbehälter mit Schwimmersteuerung dar, der das Tränkewasser
mit dem Wirkstoff in seiner Endkonzentration enthält und mittels
Umwälzpumpe über eine Ringleitung die Tränkestellen
versorgt. Da diese Anlagen keinen entscheidenden Vorteil gegenüber
einem einfachen Medikator besitzen, ist von ihnen wegen ihres hohen
technischen Aufwandes und der hygienischen Nachteile in den meisten
Fällen abzuraten.
An Leitungssysteme, Dichtungen, Tränken und Dosiereinrichtungen
werden spezielle Anforderungen hinsichtlich ihrer Materialbeschaffenheit
und Ausführung gestellt. Neben der Korrosionsbeständigkeit
muss das Wasserleitungssystem auch lichtdicht sein. Aus diesen Gründen
ist der Einsatz von lichtdichten Kunststoff- oder Edelstahlleitungen
(V2A) zu empfehlen. Bei Neubauten dürfen keine verzinkten Leitungen
installiert werden, in bestehenden Systemen mit verzinkten Leitungen
sollte auf den Einsatz von Säuren verzichtet werden.
| Die
praktische Durchführung einer Trinkwassermedikation erfolgt
in folgenden Schritten: |
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Diagnosestellung
durch den Tierarzt und Verschreibung des Medikamentes |
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Messung
oder Berechnung des Wasserverbrauches in 24 Stunden
Der Wasserverbrauch in 24 Stunden muss an den eingebauten Wasseruhren
abgelesen werden, oder kann notfalls auch anhand von Faustzahlen
(1lt. Wasser / 10 kg Körpergewicht) geschätzt werden
(siehe top agrar 6/99 ??) |
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Berechnung
der Stammlösung durch den Tierarzt
Die Dosierungsangabe eines Arzneimittels erfolgt in Wirkstoffmenge
(mg) pro Lebendmasseeinheit (kg) des Tieres in 24 Stunden (z.B.
40 mg/kg KM in 24 Std.).
Daraus läßt sich die Wirkstoffmenge für eine
24-stündige Behandlung errechnen. Jetzt ist anhand der
Wirkstoffkonzentration des Präparates, die Tagesmenge an
einzumischendem Arzneimittel zu berechnen (z. B. ist bei einem
40%igen Trinkwassermedikament die errechnete Wirkstoffmenge
mit 2,5 zu multiplizieren, um die benötigte Arzneimittelmenge
zu erhalten). Erst jetzt geht es an die Herstellung der Stammlösung.
Bei der Beidosierung von Arzneimittel wird meist die höchste
Dosierrate des Medikators (1-5%) eingestellt, um eine bessere
Lösung des Präparates in einer möglichst großen
Wassermenge zu erreichen. So enthält die Stammlösung
bei 5%-iger Dosierrate die 20-fache Wirkstoffkonzentration,
während sie bei einer 2%-igen Dosierrate 50-fach konzentriert
ist, was gelegentlich das Löslichkeitsprodukt des Medikamentes
überschreiten kann. |
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Herstellung
der Stammlösung
Bei Verwendung einfacher Medikatoren wird das Medikament unter
Verwendung graduierter Meßbecher in einem Eimer sorgfältig
unter ständigem Rühren homogen in Wasser gelöst.
Mundschutz und Schutzbrille sind dabei anzulegen. Dieser Eimer
muß, um eine Verschmutzung der Lösung zu vermeiden,
entweder mit einem Deckel verschlossen werden, oder die Stammlösung
soll in einen lichtdichten Kanister mit Verschlußschraube
durch die der Saugschlauch führt umgefüllt werden. |
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Einstellung
des Medikators, Überprüfung der Tränkeanlage
Vor Behandlungsbeginn sind alle Tränken auf ihren Durchfluß
zu kontrollieren. |
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Start
der Medikation |
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Therapieverlaufskontrolle
Nach 24 Stunden ist der angenommene Wasserverbrauch zu kontrollieren
und mit dem Arzneimittelverbrauch zu vergleichen. Die Tränken
sind ebenfalls täglich zu überprüfen. |
| Vorteile
der Trinkwassermedikation |
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rascher
Einsatz ohne Therapieverzögerung |
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rasche
Beendigung der Behandlung möglich |
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geringer
Arbeitsaufwand |
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geringes
Verschleppungsrisiko des Medikamentes (Rückstandssicherheit) |
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Verabreichung
von Wirkstoffen in flüssiger Form |
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sofortige
Therapieumstellung möglich |
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| Nachteile
der Trinkwassermedikation |
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wenige
gut lösliche Präparate am Markt |
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wesentlich
teurer als Fütterungsarzneimittel |
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großer
technischer Aufwand |
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schlecht
schmeckende Stoffe werden nicht aufgenommen |
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schlechte
Dosiergenauigkeit |
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bis
50 % Arzneimittelverluste durch Spielen d. Ferkel am Tränker
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Unter
Berücksichtigung jahrelanger praktischer Erfahrungen und unter
kritischer Abwägung der Vor- und Nachteile vertreten wir die
Ansicht, dass diese Art der Arzneimittelverabreichnung beim Schwein
vorallem bei Absetzferkeln in akuten Krankheitsfällen, wo rascher
Handlungsbedarf besteht, Berechtigung hat. Sie ist in großen
Ferkelaufzuchtbetrieben (z.B. Systemferkelaufzucht) zweifellos das
Behandlungssystem erster Wahl.
Auch der vorbeugende Zusatz von Futtersäuren in das Tränkewasser
von Saugferkeln über eine Medikationsanlage hat sich gut bewährt.
Dabei ist neben einer Verminderung der Saugferkeldurchfälle
auch eine frühere und bessere Aufnahme des Saugferkelbeifutters
zu beobachten.
In den meisten anderen Fällen der peroralen Wirkstoffverabreichung
beim Schwein ist der billigere Weg über das Futter anzuraten.
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